Generalsanierung der GS Altenmarkt

In der Stadtratssitzung am 17. Februar 2011 wurde durch das Planungsteam LKS (Lauerer/Krenn/Seidl) ein Entwurf für die General-sanierung der GS Altenmarkt vorgestellt. Der Stadtrat stimmte an-schließend diesem Entwurf einstimmig zu und machte somit den Weg für die weiteren Planungen. Auch die SPD-Stadtratfraktion sprach sich geschlossen für den Planungsvorschlag aus. Die Gründe lassen sich wie folgt kurz darstellen: Mit Umwandlung der ehemaligen Volksschule Altenmarkt in eine reine Grundschule Osterhofen-Altenmarkt mit den Jahrgangsstufen 1- 4 vor einigen Jahren änderte sich auch der Nutzungsschwerpunkt. Sämtliche Räumlichkeiten (z.B. Toiletten, Fachräume, etc.) entsprechen nicht den für Grundschüler geforderten Standards. Außerdem ist seit längerem die Einrichtung einer Ganztagsschule geplant. Solche gravierenden Nutzungsänderungen haben folglich größere bauliche Änderungen zur Folge. Ein weiterer Grund für die Generalsanierung ist der derzeitige bauliche Zustand des Schulkomplexes. Am 1965 erbauten Schulgebäude lassen sich trotz ständiger Instandhaltungsmaßnahmen erhebliche Ge- und Verbrauchsspuren feststellen. Hier lässt sich gleichzeitig der nächste gewichtige Grund für die Sanierungsmaßnahme anführen: Maßnahmen zur Energieeinsparung waren zur Zeit der Erbauung der Schule noch kein Thema. Aufgrund der Verknappung fossiler Brennstoffe und eines gesteigerten ökologischen Bewusstseins in der Bevölkerung lassen sich Modernisierungen nicht mehr vermeiden. Auch die derzeit geltende Energieeinsparverordnung (EnEV2009) erfordert ein baldiges Handeln, um die Energiebilanz des Gebäudes nachhaltig zu verbessern. Nicht zuletzt gilt es Verbesserungen in den Bereichen Baulicher Brand-schutz und Barrierefreiheit herbeizuführen. Die SPD-Fraktion spricht sich geschlossen für eine Sanierung des bestehenden Schulhauses aus, da ein Neubau

1. aus Kostengründen (Mehrkosten von ca. 1,75 Mio Euro) nicht in Frage kommt.

2. bei einem Neubau keine Räume mehr in ihrer bestehenden Größe gefördert werden. Beispielsweise sind bei einem Neubau Klassen-zimmer bis zu einer Größe von 58m² förderfähig, wohingegen die bestehenden Klassenräume ein durchschnittliche Größe von ca. 75m² aufweisen.


Kommentarfunktion ist deaktiviert